Bitte beachten Sie: Diese Übersetzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dient lediglich Ihrem Verständnis. Für alle zwischen dem Unternehmer und dem Teilnehmer getroffenen Vereinbarungen gelten die Niederländischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht diese Übersetzung. Wenn Sie also eine Vereinbarung mit dem Unternehmer treffen, stimmen Sie den Niederländischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, nicht dieser Übersetzung!
Artikel 1 – Definitionen
- Unternehmer: Rijstal Le Cheval V.O.F., mit Sitz an der Strandweg 15, 9162 EV Ballum, der bei Abschluss von Rechtsbeziehungen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt. Nachfolgend „der Unternehmer“ genannt.
- Teilnehmer: Die Person, die an einem Ausritt, Reitunterricht teilnimmt oder ein Pferd oder Pony mietet.
- Vereinbarung: Die schriftliche Absprache zwischen dem Unternehmer und dem Teilnehmer über die Teilnahme an einer Aktivität.
- Stornierung: Die schriftliche Mitteilung des Teilnehmers an den Unternehmer, dass eine oder mehrere vereinbarte Leistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen werden.
Artikel 2 – Anwendbarkeit
- Diese Bedingungen gelten für alle Vereinbarungen über die Vermietung von Pferden und Ponys sowie die Teilnahme an Ausritten und Reitstunden.
- Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Artikel 3 – Teilnahme und Verantwortung
- Die Teilnahme erfolgt vollständig auf eigenes Risiko des Teilnehmers.
- Teilnehmer müssen körperlich und geistig in der Lage sein, sicher reiten zu können. Etwaige Einschränkungen sind vom Teilnehmer oder seinem gesetzlichen Vertreter schriftlich dem Unternehmer mitzuteilen
- Teilnehmer dürfen nicht an Reitstunden, Ausritten oder sonstigen Reitaktivitäten beim Unternehmer teilnehmen, wenn sie drei Monate oder länger schwanger sind.
- Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Anweisungen des Unternehmers oder seiner Begleiter unmittelbar und vollständig zu befolgen.
- Der Teilnehmer und/oder der gesetzliche Vertreter des Teilnehmers unterzeichnet vor der Teilnahme eine Reit- bzw. Unterrichtsvereinbarung im Sinne von Artikel 9.
Artikel 4 – Sicherheit und Ausrüstung
- Das Tragen eines zugelassenen Reithelms ist verpflichtend. Eine Übersicht über die geltenden Normen für zugelassene Helme ist unter https://www.veiligpaardrijden.nl/ einzusehen.
- Das Tragen von geeignetem Schuhwerk (Reitstiefel oder geschlossene Schuhe/Stiefel mit Absatz in Kombination mit Chaps) ist verpflichtend.
- Der Teilnehmer ist für seine eigene Kleidung und persönliche Schutzausrüstung
verantwortlich. Der Unternehmer verfügt über Helme und Schuhwerk, die – sofern in passender Größe vorhanden – vom Teilnehmer genutzt werden dürfen.
Artikel 5 – Mindestalter
- Für Ausritte gilt ein Mindestalter von 8 Jahren für Teilnehmer mit ausreichender Erfahrung, d. h. sie müssen selbstständig im Schritt und Trab reiten können.
- Teilnehmer mit Anfängerniveau dürfen an einem Strandausritt teilnehmen, wenn sie mindestens 12 Jahre alt sind und einen Reitkurs absolviert haben.
- Für Reitstunden gilt ein Mindestalter von 6 Jahren.
Artikel 6 – Reservierung und Zahlung
- Reservierungen sind über WhatsApp, E-Mail oder telefonisch möglich (vorzugsweise nicht telefonisch).
- Die Vereinbarung kommt nach schriftlicher Bestätigung durch den Unternehmer zustande.
- Die Zahlung erfolgt vor Beginn der Aktivität, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Die Zahlung kann bar, per Kartenzahlung oder Banküberweisung auf ein vom Unternehmer angegebenes Konto erfolgen.
Artikel 7 – Stornierung
- Stornierung bis 24 Stunden vor Beginn der Aktivität: kostenfrei.
- Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen: voller Betrag ist fällig.
- Der Unternehmer behält sich das Recht vor, eine Aktivität aufgrund von schlechten Wetterbedingungen, unzureichender Teilnehmerzahl oder Sicherheitsgründen abzusagen. In diesem Fall wird ein bereits gezahlter Betrag zurückerstattet oder ein neuer Termin vereinbart.
Artikel 8 – Risikoakzeptanz und Haftung
- Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass Reiten und der Umgang mit Pferden oder Ponys Risiken bergen, und akzeptiert, dass ein Pferd oder Pony ein Lebewesen ist, das sich unvorhersehbar verhalten kann und dadurch Schäden an Eigentum oder Personen verursachen kann.
- Der Aufenthalt auf dem Gelände des Unternehmers und die Teilnahme an dessen Aktivitäten erfolgen ausschließlich auf eigenes Risiko.
- Der Teilnehmer stellt den Unternehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus seinem eigenen Verhalten entstehen.
- Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die durch Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften, Hausregeln (Artikel 11) oder Anweisungen entstehen.
- Der Unternehmer haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum des Teilnehmers oder seiner Begleiter.
- Der Unternehmer haftet nicht für Verletzungen oder Schäden am Teilnehmer, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
- Der Unternehmer haftet nicht für Kosten, die sich aus der Nichtbefolgung der Reitund/oder Unterrichtsvereinbarung (Artikel 9) durch den Teilnehmer ergeben.
- Die Haftung des Unternehmers ist auf die Höhe der Versicherungssumme seiner Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.
Artikel 9 – Reit- und/oder Unterrichtsvereinbarung
- Vor der Teilnahme unterzeichnet der Teilnehmer und/oder sein gesetzlicher Vertreter eine schriftliche Reit- und/oder Unterrichtsvereinbarung.
- Darin bestätigt der Teilnehmer bzw. sein Vertreter das eigene Reitniveau.
- Mit der Unterzeichnung stimmt der Teilnehmer bzw. sein Vertreter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
- In der Vereinbarung wird auch der Preis der Aktivität festgelegt.
- Die Vereinbarung ist vom Teilnehmer zu unterzeichnen, wenn dieser 18 Jahre oder älter ist.
- Wenn der volljährige Teilnehmer nicht entscheidungsfähig ist, muss zusätzlich der gesetzliche Vertreter unterschreiben.
- Bei Teilnehmern unter 18 Jahren muss die Vereinbarung unterzeichnet werden von:
- dem gesetzlichen Vertreter;
- únd dem Teilnehmer selbst, sofern dieser 12 Jahre oder älter ist.
- Die jeweils aktuelle Reitvereinbarung und Unterrichtsvereinbarung ist auf der Website des Unternehmers veröffentlicht: www.rijstallecheval.nl.
Artikel 10 – Preis und Preisänderungen
- Der Unternehmer legt die Preise je nach den gewünschten Leistungen des Teilnehmers fest. Der Preis wird bei Abschluss der Vereinbarung bestimmt.
- Der Preis der Aktivität ergibt sich gemäß Artikel 9 Absatz 4.
- Solange der Preis noch nicht endgültig festgelegt ist, hat der Unternehmer das Recht, bis spätestens zwei Monate vor der Aktivität eine Preiserhöhung vorzunehmen. Diese Preiserhöhung wird schriftlich mitgeteilt. Wenn der Teilnehmer nicht einverstanden ist, hat er das Recht, die Vereinbarung schriftlich mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu kündigen.
- Änderungen des Mehrwertsteuersatzes (MwSt) werden dem Teilnehmer stets weiterberechnet.
Artikel 11 – Hausregeln
- Der Teilnehmer, seine Familienmitglieder und seine Besucher sind verpflichtet, die vom Unternehmer aufgestellten Hausregeln einzuhalten.
- Gleiches gilt gegebenenfalls für die Reitplatzregeln und Regeln für das Ausreiten.
- Der Unternehmer ist berechtigt, diese Regeln zwischenzeitlich zu ändern. Änderungen werden dem Teilnehmer stets mitgeteilt. Wenn der Teilnehmer den Änderungen nicht zustimmt, kann er die Vereinbarung schriftlich mit einer Frist von mindestens einem Monat kündigen.
Artikel 12 – Anwendbares Recht
- Für diese Bedingungen gilt niederländisches Recht.
- Alle Vereinbarungen zwischen Unternehmer und Teilnehmer unterliegen dem niederländischen Recht. Streitigkeiten werden vorzugsweise einvernehmlich beigelegt.
- Wenn keine Einigung erzielt wird, wird der Streit dem zuständigen Gericht in Leeuwarden vorgelegt. Beide Parteien verpflichten sich, das Urteil dieses Gerichts anzuerkennen.
Datum der letzten Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 20.09.2025

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