Bitte beachten Sie: Diese Übersetzung der Hausregeln dient lediglich Ihrem Verständnis. Für alle zwischen dem Unternehmer und dem Teilnehmer getroffenen Vereinbarungen gelten die Niederländischen Hausregeln, nicht diese Übersetzung. Wenn Sie also eine Vereinbarung mit dem Unternehmer treffen, stimmen Sie den Niederländischen Hausregeln zu, nicht dieser Übersetzung!
- Während des Reitens – sowohl auf dem Gelände als auch außerhalb – ist das Tragen eines Reithelms (Sicherheitskappe) sowie reitgerechter Kleidung und geeigneten, für den Reitsport passenden Schuhwerks verpflichtend.
- Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, ihre Kinder so weit wie möglich zu beaufsichtigen und sie auf die Gefahren und Risiken des Spielens auf einer Reitanlage hinzuweisen.
- Es ist strengstens untersagt, auf Futtervorräten (Stroh-, Heu- und Siloballen)
oder Maschinen zu spielen. - Auf dem gesamten Gelände gilt ein Rauchverbot, mit Ausnahme ausdrücklich gekennzeichneter Bereiche. Das Rauchverbot gilt auch während des Reitens oder auf der Kutsche.
- Anweisungen des Stallpersonals und der Reitlehrer sind stets zu befolgen.
- Die Stallgänge sind ordentlich und frei von Hindernissen zu halten. Reitausrüstung, Putzzeug, Werkzeuge usw. müssen nach Gebrauch unverzüglich an den dafür vorgesehenen Platz zurückgebracht werden.
- Die Ausrüstung jeder Reiter-Pferd-Kombination (auch von Einstellern) muss gut gepflegt und mindestens einmal im Monat auf Mängel und Abnutzung überprüft werden.
- Personen auf dem Gelände haben sich ruhig zu verhalten und einen sicheren Abstand zur Reitbahn einzuhalten. Es ist nicht gestattet, sich ungefragt in den Ablauf von Reitstunden oder sonstigem Reitbetrieb einzumischen.
- Hunde sind willkommen, müssen jedoch angeleint sein.
- Während des Reitens sind die Bahnregeln zu beachten.
- Der Konsum von Alkohol vor oder während des Reitens oder Fahren mit der Kutsche ist nicht gestattet.
- Kunden und/oder Freiwillige dürfen Schulpferde und -ponys nur unter Aufsicht des Stallpersonals putzen, führen, satteln oder abzäumen.
- Kunden und/oder Freiwillige dürfen Schulpferde und -ponys ohne Aufsicht versorgen, wenn sie über ausreichende Kenntnisse und Erfahrung verfügen und der Anlagenbetreiber dem zugestimmt hat.
- Die Reitfähigkeiten neuer Kunden werden praktisch durch den Reitlehrer überprüft. Der Reitlehrer ordnet die Reiter entsprechend ihrem Niveau den verschiedenen Unterrichtsgruppen zu.
- Die Nutzung von Mobiltelefonen während des Reitens ist nicht gestattet.
- Der Anlagenbetreiber hat das Recht, Besuchern, die gegen diese Hausordnung verstoßen, den Zutritt mit sofortiger Wirkung zu verweigern.

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